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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1. Geltungsbereich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Permanent Make-up, die durch Permanent Beauty angeboten und erbracht werden.

Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie, soweit anwendbar, gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Permanent Make-up, die durch Permanent Beauty angeboten und erbracht werden.

Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie, soweit anwendbar, gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Permanent Make-up, die durch Permanent Beauty angeboten und erbracht werden.

Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie, soweit anwendbar, gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.

2. Vertragsschluss

2. Vertragsschluss

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag über die Durchführung einer Permanent-Make-up-Behandlung kommt durch die verbindliche Terminvereinbarung und die Annahme des Behandlungsauftrags zustande.

Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine Aufklärung über den vorgesehenen Behandlungsablauf, mögliche Risiken, Kontraindikationen sowie die erforderliche Nachsorge.

Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt vor Durchführung der Behandlung die erforderliche Einwilligungs- und Aufklärungserklärung. Diese gesonderte Erklärung ergänzt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bleibt als eigenständige Vereinbarung bestehen.

Ein Vertrag über die Durchführung einer Permanent-Make-up-Behandlung kommt durch die verbindliche Terminvereinbarung und die Annahme des Behandlungsauftrags zustande.

Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine Aufklärung über den vorgesehenen Behandlungsablauf, mögliche Risiken, Kontraindikationen sowie die erforderliche Nachsorge.

Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt vor Durchführung der Behandlung die erforderliche Einwilligungs- und Aufklärungserklärung. Diese gesonderte Erklärung ergänzt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bleibt als eigenständige Vereinbarung bestehen.

Ein Vertrag über die Durchführung einer Permanent-Make-up-Behandlung kommt durch die verbindliche Terminvereinbarung und die Annahme des Behandlungsauftrags zustande.

Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine Aufklärung über den vorgesehenen Behandlungsablauf, mögliche Risiken, Kontraindikationen sowie die erforderliche Nachsorge.

Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt vor Durchführung der Behandlung die erforderliche Einwilligungs- und Aufklärungserklärung. Diese gesonderte Erklärung ergänzt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bleibt als eigenständige Vereinbarung bestehen.

3. Minderjährige Personen

3. Minderjährige Personen

3. Minderjährige Personen

Permanent-Make-up-Behandlungen werden grundsätzlich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt.

Eine Behandlung von Personen unter 18 Jahren erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. In diesem Fall ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich. Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung können geeignete Identitätsnachweise verlangt werden. Die gesetzliche Vertretung muss bei der Behandlung anwesend sein.

Permanent-Make-up-Behandlungen werden grundsätzlich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt.

Eine Behandlung von Personen unter 18 Jahren erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. In diesem Fall ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich. Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung können geeignete Identitätsnachweise verlangt werden. Die gesetzliche Vertretung muss bei der Behandlung anwesend sein.

Permanent-Make-up-Behandlungen werden grundsätzlich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt.

Eine Behandlung von Personen unter 18 Jahren erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. In diesem Fall ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich. Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung können geeignete Identitätsnachweise verlangt werden. Die gesetzliche Vertretung muss bei der Behandlung anwesend sein.

4. Ausschluss der Behandlung

4. Ausschluss der Behandlung

4. Ausschluss der Behandlung

Eine Behandlung wird nicht durchgeführt, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei einer aktuellen Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen sowie bei gesundheitlichen Umständen oder medizinischen Kontraindikationen, die gegen eine Durchführung der Behandlung sprechen.

Im Zweifelsfall kann vor der Behandlung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Ein Anspruch auf Durchführung der Behandlung besteht nicht, wenn berechtigte Gründe gegen eine Behandlung sprechen.

Eine Behandlung wird nicht durchgeführt, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei einer aktuellen Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen sowie bei gesundheitlichen Umständen oder medizinischen Kontraindikationen, die gegen eine Durchführung der Behandlung sprechen.

Im Zweifelsfall kann vor der Behandlung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Ein Anspruch auf Durchführung der Behandlung besteht nicht, wenn berechtigte Gründe gegen eine Behandlung sprechen.

Eine Behandlung wird nicht durchgeführt, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei einer aktuellen Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen sowie bei gesundheitlichen Umständen oder medizinischen Kontraindikationen, die gegen eine Durchführung der Behandlung sprechen.

Im Zweifelsfall kann vor der Behandlung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Ein Anspruch auf Durchführung der Behandlung besteht nicht, wenn berechtigte Gründe gegen eine Behandlung sprechen.

5. Gesundheitliche Angaben und Mitwirkungspflicht

5. Gesundheitliche Angaben und Mitwirkungspflicht

5. Gesundheitliche Angaben und Mitwirkungspflicht

Vor der Behandlung sind sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere bestehende Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, bekannte Hauterkrankungen, Wundheilungsstörungen sowie sonstige Umstände, die für die Durchführung der Behandlung von Bedeutung sein können.

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Gesundheitszustands vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Werden relevante Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht, kann die Behandlung abgelehnt oder verschoben werden.

Vor der Behandlung sind sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere bestehende Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, bekannte Hauterkrankungen, Wundheilungsstörungen sowie sonstige Umstände, die für die Durchführung der Behandlung von Bedeutung sein können.

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Gesundheitszustands vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Werden relevante Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht, kann die Behandlung abgelehnt oder verschoben werden.

Vor der Behandlung sind sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere bestehende Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, bekannte Hauterkrankungen, Wundheilungsstörungen sowie sonstige Umstände, die für die Durchführung der Behandlung von Bedeutung sein können.

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Gesundheitszustands vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Werden relevante Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht, kann die Behandlung abgelehnt oder verschoben werden.

6. Terminvereinbarung und Anzahlung

6. Terminvereinbarung und Anzahlung

6. Terminvereinbarung und Anzahlung

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung werden die vereinbarten Geschäftsbedingungen anerkannt. Für die Reservierung eines Behandlungstermins kann eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,00 EUR verlangt werden.

Die Anzahlung wird bei Durchführung des vereinbarten Behandlungstermins vollständig auf den Gesamtpreis der Behandlung angerechnet. Die Anzahlung stellt keine zusätzliche Gebühr dar.

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung werden die vereinbarten Geschäftsbedingungen anerkannt. Für die Reservierung eines Behandlungstermins kann eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,00 EUR verlangt werden.

Die Anzahlung wird bei Durchführung des vereinbarten Behandlungstermins vollständig auf den Gesamtpreis der Behandlung angerechnet. Die Anzahlung stellt keine zusätzliche Gebühr dar.

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung werden die vereinbarten Geschäftsbedingungen anerkannt. Für die Reservierung eines Behandlungstermins kann eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,00 EUR verlangt werden.

Die Anzahlung wird bei Durchführung des vereinbarten Behandlungstermins vollständig auf den Gesamtpreis der Behandlung angerechnet. Die Anzahlung stellt keine zusätzliche Gebühr dar.

7. Terminabsage und Terminverschiebung

Ein vereinbarter Behandlungstermin kann bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die geleistete Anzahlung als Ausgleich für den reservierten und kurzfristig nicht anderweitig vergebenen Termin einbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei einer rechtzeitigen Terminverschiebung wird die geleistete Anzahlung auf den neuen Termin übertragen.

Im Falle einer kurzfristigen Absage aus gesundheitlichen Gründen kann im Einzelfall ein geeigneter Nachweis verlangt werden. Gesetzliche Rechte der Kundin bzw. des Kunden bleiben unberührt.

8. Verspätungen

Bei verspätetem Erscheinen kann sich die zur Verfügung stehende Behandlungszeit entsprechend verkürzen, sofern eine Verlängerung des Termins aufgrund nachfolgender Termine nicht möglich ist.

Bei einer erheblichen Verspätung kann der Termin nach vorheriger Rücksprache als nicht wahrgenommener Termin behandelt werden. Bereits geleistete Anzahlungen können in diesem Fall nach Maßgabe der Regelungen über Terminabsagen einbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Behandlung und grundsätzlich in bar, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG findet Anwendung. Die ausgewiesenen Preise enthalten daher keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.

10. Behandlung und Aufklärung

Vor jeder Permanent-Make-up-Behandlung erfolgt eine entsprechende Aufklärung über den vorgesehenen Ablauf sowie über mögliche Risiken, Nebenwirkungen, Pflegehinweise und Verhaltensmaßnahmen nach der Behandlung.

Die Behandlung wird erst nach erfolgter Aufklärung und entsprechender Einwilligung durchgeführt. Die gesonderte Einwilligungs- und Aufklärungserklärung ist Bestandteil der Behandlungsunterlagen.

11. Nachbehandlung und Kontrolltermin

Die erste Kontrolle bzw. Nachbehandlung erfolgt grundsätzlich frühestens vier Wochen nach der Erstbehandlung. Eine Kontrolle innerhalb dieses Zeitraums dient insbesondere der Beurteilung des Heilungsverlaufs und des weiteren Behandlungsbedarfs.

Soweit eine Nachbehandlung erforderlich ist, wird der entsprechende Termin individuell vereinbart. Weitere Nachbehandlungen können erforderlich sein und werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Nachbehandlungen oder auf ein bestimmtes Behandlungsergebnis besteht nicht.

12. Auffrischungsbehandlungen

Für Kundinnen und Kunden, die nach einer Neubehandlung regelmäßig eine Auffrischungsbehandlung durchführen lassen, können vergünstigte Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste angeboten werden.

Voraussetzung für einen vergünstigten Auffrischungspreis ist die Einhaltung der jeweils geltenden Voraussetzungen und Fristen. Sofern die Voraussetzungen für einen vergünstigten Preis nicht erfüllt sind, gelten die regulären Preise der jeweils gültigen Preisliste.

13. Haltbarkeit und individuelle Unterschiede

Die Haltbarkeit und Farbentwicklung eines Permanent Make-ups können individuell unterschiedlich ausfallen. Das Ergebnis kann insbesondere von Hautbeschaffenheit, Hauttyp, Stoffwechsel, Alter, Pflege, UV-Einstrahlung und weiteren individuellen Faktoren beeinflusst werden.

Eine bestimmte Haltbarkeit oder Farbintensität kann daher nicht garantiert werden. Die erforderliche Nachpflege ist entsprechend den mitgeteilten Pflegehinweisen durchzuführen.

14. Pflegehinweise

Nach der Behandlung werden entsprechende Pflege- und Verhaltensempfehlungen zur Nachbehandlung mitgeteilt. Die Einhaltung dieser Pflegehinweise liegt in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden.

Bei ungewöhnlichen Beschwerden oder gesundheitlichen Auffälligkeiten sollte eine ärztliche Abklärung erfolgen.

15. Hygiene

Die Durchführung der Behandlungen erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Für die Behandlung werden geeignete und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zugelassene bzw. verwendbare Materialien und Produkte eingesetzt.

Es werden Einwegmodule verwendet. Die erforderlichen hygienischen Maßnahmen werden vor, während und nach der Behandlung durchgeführt.

16. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Für Beeinträchtigungen oder ein Behandlungsergebnis, die auf unvollständige oder unzutreffende Angaben der Kundin bzw. des Kunden, auf die Nichtbeachtung von Pflegehinweisen oder auf sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden zurückzuführen sind, besteht eine Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

17. Fotos und Dokumentation

Zur Dokumentation der Behandlung können Fotografien der behandelten Bereiche angefertigt werden. Eine Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Kundinnen oder Kunden erkennbar sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Behandlung und deren Dokumentation bleiben von einem Widerruf der Veröffentlichungseinwilligung unberührt.

18. Rechte der Kundinnen und Kunden

Die gesetzlichen Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Insbesondere bleiben gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche unberührt, soweit diese gesetzlich bestehen.

19. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.

20. Gerichtsstand

Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen, soweit eine solche gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich nicht zulässig ist.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung führt nicht zur Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen.

Stand: 21.08.2026

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