Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Leistungsangebot bei Permanent Beauty.

1. Bei Personen unter 18 Jahren PMU Behandlungen wird ausschließlich mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweises des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten.

Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Behandlung anwesend sein. Ich pigmentiere keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV).

Ich behalten mir vor, Kundenwünsche abzulehnen; insbesondere bei Personen unter 18 Jahren, bei bestimmten medizinischen Indikationen.

Der Permanent make up Behandlung wird auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko durchgeführt. Daher hat Kunde keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Preisminderung oder Preisrückerstattung.

Der Kunde unterschreibt vor der Behandlung Einverständniserklärung, die eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als gegenseitige Absicherung als Grundlage hat und wird in den AGB nicht weiter erläutert.

2. Terminvereinbarung und Anzahlung

Der Kunde erkennt mit Vergabe des Termins meine nachstehenden Zahlungs-, und Geschäftsbedingungen an.Ein Vertrag zur Fertigung eines PMU kommt zustande, wenn der Kunde nach der Beratungsgespräch das PMU in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart.

Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Bei Terminabsprachen verlange ich eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 €, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird.

Wird ein Termin nicht spätestens 2 Werktage vorher abgesagt, behalte ich die Anzahlung ein. Bei Terminverlegung bis 14 Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben. Im Fall von Krankheit wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie) vorgelegt wird.

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beendigung der Leistung.

3. Garantie

Die Farbhaltbarkeit/Farbgleichmäßigkeit kann bei Augenbrauen, Lidstrichen, Lippenkonturen und anschattieren der Lippen bei jedem Einzelnen unterschiedlich sein. Im Regelfall sind zwei Nachbehandlungen erforderlich.

Erste (PMU) Kontrolle in 4 Wochen ist Pflicht, bei nicht Einhaltung entfällt Anspruch auf vergünstigen Nachbehandlungpreis. Der 1. Nachbehandlungstermin bei neuem Permanent Make Up erfolgt frühestens nach 4 Wochen.

Falls erforderlich können weitere Nachbehandlungstermine  innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Behandlung (lt. PL) vorgenommen werden.Weiter gelten Standartpreise (siehe Preisliste)

Kunden von Permanent Beauty erhalten die Auffrischung zum vergünstigten Preis,wenn der Kunde nach Neubehandlung einmal im Jahr zur Auffrischung kommt. Bei nicht in Anspruch genommene Garantie Leistungen gelten Standardpreise (siehe Preisliste).

4. Hygiene

Permanent Beauty arbeitet streng nach den Hygiene Vorschriften . Hygiene meine Seits wird auf höchste Niveau gewährleistet. Alle Produkte sind hochwertig und zuverlässig. Farben sind spezielle Permanent-Make-Up-Farben (Tätowiermittel- Verordnung/Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 53, S. 2215-2219),es wird nur mit Einwegmodulen gearbeitet. Es wird grundsätzlich mit Handschuhe und Mundschutz gearbeitet.

5.Haltbarkeit

Ich informiere euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines PMU, alle Indikationen und Nebenwirkungen. ( Pflegehinweise und Pflegemittel wird ausgehändigt.) Da jede Haut, bzw. Schleimhaut verschiedenartig die Farbe annimmt, kann eine hundertprozentig gleiche Farbintensität an allen pigmentierten Stellen nicht immer gewährleistet werden. Bei Bedarf Nachbehandlung Termin in Anspruch nehmen.
 

Salvatorische Klausel

«Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären“

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